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Ist Kinderregelsatz für Hartz
IV-Bezieher verfassungskonform?
Mit dieser Frage beschäftigt sich
zurzeit das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe.
Das Urteil, ob die pauschale Festlegung
des Kinderregelsatzes für Hartz IV-Bezieher verfassungskonform ist,
wird am Dienstag, den 09.02.2010 gesprochen.
Wir gehen davon aus, dass das
Bundesverfassungsgericht das bisherige Verfahren ablehnt und die
Politik beauftragt, ein bedarfsgerechtes Verfahren einzuführen.
Das Urteil könnte aber nicht nur für
Familien von Interesse sein, sondern auch für Bezieher des ALG II
und des Sozialgelds (Rechtskreis des SGB II) als auch für Bezieher
von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Rechtskreis des SGB XII). Vorausgesetzt, der Richterspruch wirkt
sich auch auf den Eckregelsatz aus.
Also aufgepasst!
Zwar ist die Wahrscheinlichkeit gering,
rückwirkende Ansprüche geltend zu machen. Aber eine geringe Chance
ist gegeben und so lohnt es sich einen Überprüfungsantrag bei dem
zuständigen Träger der Grundsicherung zu stellen. Dies kann formlos
geschehen. Entsprechende Musteranträge gibt es unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx
Wer seine Ansprüche wahren möchte,
muss dies jedoch vor der Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichts bewerkstelligen.
Also am besten gleich mal beim
Wuppertaler Verein Tacheles e.V. „vorbeischauen“. Neben dem
Antragsformular erhält man dort auch immer wieder wichtige
Informationen und Tipps rund um die Themen Sozialhilfe,
Arbeitslosigkeit und Grundsicherung.
Ilona Küchler
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