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Ist Kinderregelsatz für Hartz IV-Bezieher verfassungskonform? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ilona Küchler   
Wednesday, 3. February 2010

Ist Kinderregelsatz für Hartz IV-Bezieher verfassungskonform?


Mit dieser Frage beschäftigt sich zurzeit das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe.

Das Urteil, ob die pauschale Festlegung des Kinderregelsatzes für Hartz IV-Bezieher verfassungskonform ist, wird am Dienstag, den 09.02.2010 gesprochen.

Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das bisherige Verfahren ablehnt und die Politik beauftragt, ein bedarfsgerechtes Verfahren einzuführen.

Das Urteil könnte aber nicht nur für Familien von Interesse sein, sondern auch für Bezieher des ALG II und des Sozialgelds (Rechtskreis des SGB II) als auch für Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Rechtskreis des SGB XII). Vorausgesetzt, der Richterspruch wirkt sich auch auf den Eckregelsatz aus.


Also aufgepasst!

Zwar ist die Wahrscheinlichkeit gering, rückwirkende Ansprüche geltend zu machen. Aber eine geringe Chance ist gegeben und so lohnt es sich einen Überprüfungsantrag bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung zu stellen. Dies kann formlos geschehen. Entsprechende Musteranträge gibt es unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx


Wer seine Ansprüche wahren möchte, muss dies jedoch vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts bewerkstelligen.


Also am besten gleich mal beim Wuppertaler Verein Tacheles e.V. „vorbeischauen“. Neben dem Antragsformular erhält man dort auch immer wieder wichtige Informationen und Tipps rund um die Themen Sozialhilfe, Arbeitslosigkeit und Grundsicherung.

Ilona Küchler

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 3. February 2010 )
 
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