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"Rote Karte für „rot-grün-gelb-schwarze
Sozialreform"
Das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09)
bestätigt einmal mehr die Kritik an der Höhe der SGB
II-Regelleistungen.
Immer wieder haben
Erwerbsloseninitiativen und DIE LINKE die Festlegung des
Eckregelsatzes angeprangert. Bei der Ermittlung des Regelsatzes wurde
weder der spezifische Bedarf für Kinder noch der Bedarf von
Härtefällen nachvollziehbar ermittelt.
Einmal mehr nun hat das
Bundesverwaltungsgericht der „ rot-grün-gelb-schwarzen
Sozialreform" die rote Karte gezeigt.
Und so muss nun die Bundesregierung
bis zum 31. Dezember 2010 nicht nur die Verwaltungsstruktur der ARGEn
(2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04) neu organisieren, sondern auch die
Hartz IV-Regelsätze transparent und dem tatsächlichen Bedarf
entsprechend festlegen.
Bundesarbeitministerin Ursula von der
Leyen äußerte bereits im Vorfeld, dass sie sich Korrekturen
vorstellen könne. Allerdings betont sie auch immer wieder, dass die
Regelsätze so angesetzt werden müssten, dass sich die Arbeit für
Menschen im Niedriglohnbereich lohnen müsste.
Da dürfen wir dann wohl auf die
Neugestaltung der Regelsätze gespannt sein.
Vorerst gelten bis Jahresende noch die
alten Regelsätze, aber die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen
können ergänzende Leistungen in Anspruch nehmen, soweit dies zur
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich
ist. - Wie immer dies von den Verantwortlichen definiert wird!
Ilona Küchler
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