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Rote Karte für „rot-grün-gelb-schwarze Sozialreform PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ilona Küchler   
Tuesday, 9. February 2010

"Rote Karte für „rot-grün-gelb-schwarze Sozialreform"


Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) bestätigt einmal mehr die Kritik an der Höhe der SGB II-Regelleistungen.

Immer wieder haben Erwerbsloseninitiativen und DIE LINKE die Festlegung des Eckregelsatzes angeprangert. Bei der Ermittlung des Regelsatzes wurde weder der spezifische Bedarf für Kinder noch der Bedarf von Härtefällen nachvollziehbar ermittelt.


Einmal mehr nun hat das Bundesverwaltungsgericht der „ rot-grün-gelb-schwarzen Sozialreform" die rote Karte gezeigt.

Und so muss nun die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2010 nicht nur die Verwaltungsstruktur der ARGEn (2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04) neu organisieren, sondern auch die Hartz IV-Regelsätze transparent und dem tatsächlichen Bedarf entsprechend festlegen.

Bundesarbeitministerin Ursula von der Leyen äußerte bereits im Vorfeld, dass sie sich Korrekturen vorstellen könne. Allerdings betont sie auch immer wieder, dass die Regelsätze so angesetzt werden müssten, dass sich die Arbeit für Menschen im Niedriglohnbereich lohnen müsste.

Da dürfen wir dann wohl auf die Neugestaltung der Regelsätze gespannt sein.


Vorerst gelten bis Jahresende noch die alten Regelsätze, aber die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen können ergänzende Leistungen in Anspruch nehmen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. - Wie immer dies von den Verantwortlichen definiert wird!

Ilona Küchler

 
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